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Kritik der Figur des Aufklärungsgehilfen im Betäubungsmittelstrafrecht (§ 31 BtMG)
31 BtMG realisiert die Honorierung von Aufklärungshilfe im Rahmen der Strafverfolgung bisher am weitgehendsten. Diese Regelung steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Versuch, die Effizienz und Praktikabilität des Strafverfahrensrechts zu steigern und dem Ziel, die Verteidigungs- und Schutzrechte des Beschuldigten zu gewährleisten. Aus dieser Kontroverse folgt die Aufgabenstellung der Untersuchung, die Vereinbarkeit des 31 BtMG mit den einschlägigen Grundsätzen des Strafprozess- ...

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